Ein als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater freiberuflich tätiger Kläger, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelte, geriet im Jahr 2017 in die Insolvenz. Das zuständige Amtsgericht eröffnete das Insolvenzverfahren über sein Vermögen.
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