BFH-Urteil vom 15. April 2026, X R 28/24

Keine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen

Der BFH hat entschieden, dass bestandskräftige Einkommensteuerbescheide nicht nachträglich geändert werden können, wenn der Steuerpflichtige sein Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen erst nach Eintritt der Bestandskraft ausübt. Die Revision der Kläger wurde zurückgewiesen.

Weitere News

Auch das könnte Sie interessieren.

Mehr Themen, mehr Einblicke.
Hier finden Sie weitere News und Beiträge.

Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus, um uns Ihre Fragen, Anregungen oder Anliegen mitzuteilen. Unser Team wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Bitte addieren Sie 8 und 3.