BFH-Urteil vom 11. Juni 2026, IV R 36/23

Auslegung des in § 4i Satz 1 EStG normierten Abzugsverbots - Niederländische Gruppenbesteuerung vom Tatbestand dieser Norm erfasst

Der BFH entscheidet mit Urteil vom 11.06.2026 – IV R 36/23, dass das Abzugsverbot des § 4i Satz 1 EStG auch dann eingreift, wenn Sonderbetriebsausgaben nicht beim selben Steuersubjekt im Ausland die Steuerbemessungsgrundlage mindern, dem der Sonderbetriebsausgabenabzug in Deutschland zusteht. Entscheidend ist eine wirtschaftliche Betrachtung: Es genügt, dass sich die Aufwendungen im anderen Staat auf das steuerliche Ergebnis irgendeines Steuersubjekts mindernd auswirken. Auch eine ausländische Gruppenbesteuerung – hier die niederländische fiscale eenheid – kann deshalb den Tatbestand des § 4i Satz 1 EStG erfüllen.

Weitere News

Auch das könnte Sie interessieren.

Mehr Themen, mehr Einblicke.
Hier finden Sie weitere News und Beiträge.

Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus, um uns Ihre Fragen, Anregungen oder Anliegen mitzuteilen. Unser Team wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Bitte rechnen Sie 7 plus 4.