BFHUrteil vom 06. Mai 2026, I R 29/22

Einkünftekorrekturen bei Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen

Der BFH präzisiert erneut die Anforderungen an den Fremdvergleich bei grenzüberschreitenden Konzerndarlehen nach § 1 Abs. 1 AStG. Wird ein Darlehen zur Finanzierung einer ausländischen Immobilie nicht mit den nach deutschem Recht üblichen Grundpfandrechten besichert, darf daraus nicht ohne Weiteres auf eine fremdunübliche Darlehensgewährung geschlossen werden. Vielmehr ist zu ermitteln, welche Sicherheiten nach dem Recht des jeweiligen ausländischen Staates üblich und rechtlich überhaupt möglich sind. Zudem müssen wirtschaftliche Gründe für eine Darlehensgewährung oder Nachfinanzierung berücksichtigt werden, wenn vergleichbare Überlegungen auch bei fremden Dritten eine Rolle gespielt hätten. Der BFH hebt deshalb das Urteil des FG München auf und verweist die Sache zurück.

Weitere News

Auch das könnte Sie interessieren.

Mehr Themen, mehr Einblicke.
Hier finden Sie weitere News und Beiträge.

Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus, um uns Ihre Fragen, Anregungen oder Anliegen mitzuteilen. Unser Team wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Bitte addieren Sie 6 und 9.