EuGH-Vorlage des BFH vom 20. Mai 2026, X R 27/22

Vereinbarkeit der pauschalen Bemessung nicht abziehbarer Betriebsausgaben in Höhe von 5 % des Verschmelzungsgewinns (§ 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG) mit Art. 7 Abs. 1 der Fusionsrichtlinie

Der BFH hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die deutsche 5-%-Pauschale für nicht abziehbare Betriebsausgaben bei einem Verschmelzungsgewinn mit Art. 7 Abs. 1 der Fusionsrichtlinie vereinbar ist. Nach deutschem Recht bleibt der Übernahmegewinn zwar grundsätzlich steuerfrei; zugleich werden jedoch 5 % dieses Gewinns nach § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG i. V. m. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Der EuGH soll klären, ob darin wirtschaftlich eine unionsrechtlich verbotene teilweise Besteuerung des Verschmelzungsgewinns liegt. Das Revisionsverfahren ist bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

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