Der BFH hat entschieden, dass das Finanzgericht Hamburg die Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen hat. Zwar war die ursprüngliche Klage nicht formwirksam elektronisch eingereicht worden. Das Finanzgericht hätte den leicht erkennbaren Formmangel aber rechtzeitig anzeigen müssen. Deshalb war der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Urteil des Finanzgerichts wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
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